PRODUKTBESCHREIBUNG
Gebrauchsfertiges Desinfektionsmittel zur Anwendung im Futter- und Lebensmittelbereich für Spül-, Gieß-, Garten-, Regen-, Transportwasser etc.
WIRKUNG
Monera Blue NATURE CARE reduziert im Wasser Bakterien und Viren bei niedriger Belastung innerhalb von 30 Minuten um mindestens 99,99 %
PRODUKTEIGENSCHAFTEN
- Einfache Anwendung auf Basis eines naturidentischen Desinfektionsmittels
- Sichere Wirkung bei sachgerechter Anwendung
- Keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich
- Enthält keine Nanomaterialien, Tenside, Duft- oder Farbstoffe
- Enthält Natriumchlorid (Kochsalz) in einer Konzentration von 2-3 g/L
- Nach Öffnung 6 Monate wirksam
- Geliefert und zu lagern im umweltfreundlichen Bag in Box. Hierdurch kommt bis zu 87% weniger Kunststoff für die Verpackung zum Einsatz im Vergleich zu herkömmlichen Kanistern.
- Nicht als Gefahrstoff eingestuft gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008, deshalb unterliegt es keinen besonderen gesetzlichen Transport- oder Lagervorschriften.
WIRKSTOFF
Aktivchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure (HOCl) – Hypochlorsäure: 280 mg/L
CAS-Nr. 7790-92-3; EC-Nr. 232-232-5
GEBRAUCHSANWEISUNG
- Monera Blue NATURE CARE wird vor oder beim Befüllen des Behälters dem Trinkwasser zudosiert, auf eine gute Durchmischung ist zu achten
- Empfohlene Wirkstoffkonzentration: 0,5 – 1,0 mg/L Aktivchlor, ein konstantes Wirkstoff-Niveau sichert eine zufriedenstellende Desinfektion
- Die Wirkstoffkonzentration wird durch äußere Einflüsse wie z.B. Verunreinigungen im Wasser, erhöhte Umgebungstemperaturen, UV-Strahlung usw. reduziert
- Wir empfehlen eine Überprüfung des Wirkstoffgehaltes mit einem geeigneten Messverfahren z.B. mit dem Testbesteck VISOCOLOR®ECO freies Chlor oder QUANTOFIX Chlor sensitiv 1
HINWEISE
- Biozidprodukte vorsichtig verwenden
- Vor Gebrauch Kennzeichnung beachten und Produktinformation lesen
- Vor Kindern geschützt aufbewahren.
- Lichtgeschützt, trocken und kühl lagern: Lagertemperatur 4‑25°C
- Anwendung für berufsmäßige und nicht berufsmäßige Verwender im Innenbereich
- Darf nicht mit anderen Medien z.B. Reinigungsmitteln vermischt werden
- Inhalt und Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Entspricht VERORDNUNG (EU) 528/2012 FÜR BIOZIDPRODUKTE und DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/347
BAuA-Registrier-Nr. N-105291
PT 4 Lebens- und Futtermittelbereich